Ich fand's etwas übertrieben, das Ganze unter den Titel "Geschwindigkeitsrausch" zu stellen (15 km/h ...). Auch ist es ja wohl ein Unterschied, ob der Skater einen ahnungslosen Fußgänger umnietet,
oder ob der rollenlose Zeitgenosse überraschend aus den Büschen auf den Weg springt, wo der friedliche Skater gerade träumerisch dahingleitet.
Ich frage mich auch, wie das Tempo eigentlich bewiesen werden soll. Weiß irgendjemand Genaueres? Die Notiz war nur sehr kurz, aber es muss ja wohl ein Gerichtsurteil zugrunde liegen. Axel CGN? Sonst jemand?
Sausejule
(die deshalb nicht bereit ist, Schneckentempo zu fahren!)
ähh, sorry Schnecke, nicht persönlich gemeint..


