Seite 1 von 1

§§ Belgistan §§

Verfasst: 15. Mai 2007, 00:03
von axelcgn
Belgistan liegt bekanntlich zwischen Hollreich, Luxland, Germanistan und Französien.

Nun aber ernsthaft:

In Belgien ist am 15.3.2007 eine Gesetzesänderung in Kraft getreten.

Für Skater mit Schrittgeschwindigkeit gelten die Verkehrsregeln wie für Fußgänger.

Wer schneller rollt als mit Schrittgeschwindigkeit, für den gelten die Regeln für Radfahrer. Dann ist auch das Befahren von Einbahnstraßen entgegen der Richtung nicht erlaubt, und man muss Fußgängern auf Zebrastreifen den Vorrang gewähren. Bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter ist auf Straßen oder auf Radwegen eine Beleuchtung notwendig: weißes oder gelbes Licht vorne, und rotes hinten.

Übersetzung aus:
http://www.skate-magazine.nl/skate-maga ... azine.html

Genaue Bestimmungen:
http://www.wegcode.be/actueel.php?nr=188

§§ Belgistan §§

Verfasst: 15. Mai 2007, 00:33
von Bigbirdy
Aber neu, scheint nur der Part für die langsamen Skater, sprich Fußgänger, zu sein.

Denn schon seit Jahren beneide ich die Straßenerlaubnis, die unsere Belgischen Verbündeten für Ihre Freitagsabend-Touren über die Straßen von Brüssel nutzen! :thumb:

§§ Belgistan §§

Verfasst: 15. Mai 2007, 01:37
von axelcgn
Stimmt, die Behandlung als Radfahrer gilt schon seit einigen Jahren.

Die Neuregelung ist differenziert und lässt sich flexibel nutzen: man kann sich die straßenverkehrsrechtlichen Rosinen herauspicken, indem man schnell oder langsam skatet, je nachdem, was günstiger ist.

Der Skater als juristisches Zwitterwesen: ein geschwindigkeitsabhängiges Chamäleon!

Stoff für Dissertationen...

Aber andererseits: wenn ich nur Schrittgeschwindigkeit haben will, kann ich doch gleich Fußgänger bleiben.
Wenn ich auf Skates rolle, will ich schneller sein als zu Fuß: es sind schließlich Schrittbeschleunigungssysteme!

Ich stelle mir schon die Prozesse vor, in denen der Richter entscheiden soll, wie schnell denn nun jemand geskatet ist. Absolut unpraktikabel, aber für die belgischen Skaterkollegen eine schöne rechtliche Gestaltungmöglichkeit.

Ach - hätten wir hier eine solch verwirrende Rechtslage - ich würde einen Kommentar mit wöchentlichen Ergänzungslieferungen herausgeben!
Und für die breite Masse natürlich das "Rechtshandbuch für Inlineskater"!

§§ Belgistan §§

Verfasst: 15. Mai 2007, 09:31
von alibaba
Hi, nicht nur in Belgistanien sondern auch in Hollandinien geht es den Skatern besser, denn es ist da "Auslegungssache" Zumindest in Südhollandinien gibt es extra für Skater gut gekennzeichnete Strecken.
Dazu eine sehr verbreitet eine Skaterfreundliche Ampelschaltung, die Skatern wie auch Radfahrern vorrangig das überqueren einer z.B. Straßenkreuzung möglich macht.(nix viel bremsen) :D
Das es in Hollandinien zu Prozessserien wegen Geschwindigkeiten bei Skatern kommen könnte, bezweifel
ich, da es sich um ein recht loyales Völkchen handelt. Bin jedenfalls auch mit der "Politie NL" noch nie angeeckt.
rollige Grüße
Alibaba