Änderung der StVO in 2005

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Bundestrainer
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Änderung der StVO in 2005

Beitrag von Bundestrainer »

Inline-Skater werden von den Bestimmungen der StVO erfasst - voraussichtlich Mitte 2005.

Quelle: ADAC oder

Bild

Was das konkret bedeutet, weiß wohl noch niemand so genau ...
Teenager in eine depressive Stimmung zu versetzen ist wie Fische aus einem Fass angeln! [Bart Simpson]

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Picknicker
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Änderung der StVO in 2005

Beitrag von Picknicker »

Ist doch offensichtlich.

a) Wir stehen jetzt auch offiziell in der Bußgeldtabelle

b) dort wo diese Schilder stehen, dürfen Skater jetzt auf Radwegen / Straßen skaten. Bei Radwegen heisst es nicht, dass man Rasen darf, sondern das angemessene Tempo ist nach wie vor angesagt. Das vereinzelte Straßen zum Skaten freigegeben werden wird man wohl nur bei Feldwegen oder ähnlichem erleben....

Edit:

c) In der StVo aufgenommen zu sein, bedeutet auch:
Wir wissen jetzt, dass wir dort, wo Schilder stehen, skaten dürfen.
Der Umkehrschluss ist dadurch auch verbrieft......

Picknicker <!-- editby -->

<em>editiert von: Picknicker, 05.01.2005, 15:55 Uhr</em><!-- end editby -->
www.rollnacht.de -- www.nrw-inlinetour.de -- www.radnacht.de -- www.flaeming-rollevent.de

Die Party People, die beim Skaten tanzen und schreien, die lad' ich ein und wir feiern permanent, das als Argument, warum man mich den Picknicker nennt! (c)F4

BritneySpears
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Änderung der StVO in 2005

Beitrag von BritneySpears »

Hallo.

Nun wissen wir also endlich, was uns bei einer erneuten Umzingelung erwarten kann. :-P
Bei Gruppenrabatt liegen wir bestimmt im unteren Bereich der Preisskala. :up:
Mit skate&score-Karte bekommen wir vielleicht sogar was raus. :cheers:

10 Euro Jahresbeitrag für den :dusfor: Fitness-Club.

Hoffentlich bleibt es dabei. :roll: So viel zu lachen für so wenig Geld. :applaus:

Nicht ganz ernst gemeinte Grüße! :lol:

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Bigbirdy
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Änderung der StVO in 2005

Beitrag von Bigbirdy »

a) Wir stehen jetzt auch offiziell in der Bußgeldtabelle
b) dort wo diese Schilder stehen, dürfen Skater jetzt auf Radwegen / Straßen skaten. Picknicker
ad a) Was kostet denn ein Fußgänger auf der Straße?
ad b) Wie wäre es denn mal mit einer Schilderaktion.
-> Vielleicht weiß jemand, wo man diese beantragen kann?

Obwohl es auch Spielstraßen gibt und dort müsste Skaten erlaubt sein.
Es droht ein Schilderwald und es ist schwer vorstellbar, daß die Sportstadt Düsseldorf eine Notwendigkeit für Skaterstraßen sieht.

Übrigens das Schild mit dem 3-Roller und Helm (!) ist ein Spitzendesign :lol:

NACHTRAG: Auf der Homepage des ADAC steht das die Regelung voraussichtlich erst Mitte 2005 kommt <!-- editby -->

<em>editiert von: Bigbirdy, 05.01.2005, 171 Uhr</em><!-- end editby -->
Ein Sturz bei 25 km/h entspricht einem Kopfsprung aus 2,5 m auf Beton - Helm schützt

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Bigbirdy
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Änderung der StVO in 2005

Beitrag von Bigbirdy »

Am besten Mal Axel, unseren NRW-Verkehrsminister zum aktuellen Stand fragen. In
2003 berichtete er folgendes

"Wir wollen ein fahrrad-, fußgänger- und inlinerfreundliches Nordrhein-Westfalen. Inline-Skater plagt häufig ein Platzproblem. Es gibt Stellen, wo sie und Fußgänger sich auf Gehwegen drängeln müssen, zugleich aber daneben liegende Radwege noch Aufnahmekapazitäten haben. Da Inline-Skater aber verkehrsrechtlich Fußgänger sind, dürfen sie Radwege nicht benutzen. Zukünftig sollen sie weiterhin als Fußgänger eingestuft bleiben, ich werde mich aber für die Aufnahme einer Regelung in die Straßenverkehrsordnung einsetzen, dass bei nachgewiesenen Platzproblemen und vorhandenen Aufnahmekapazitäten auf Radwegen oder am Fahrbahnrand bestimmter Anliegerstraßen Ausnahmen zugelassen werden können. Dies kann durch ein Zusatzschild in der Örtlichkeit bekannt gemacht werden."

Wer kennt sich mit Behörden und den Verwaltungsvorschlägen des BundLänder-Fachausschusses zur STVO aus :-? ;-)
Ein Sturz bei 25 km/h entspricht einem Kopfsprung aus 2,5 m auf Beton - Helm schützt

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skatepabzt
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Änderung der StVO in 2005

Beitrag von skatepabzt »

Kam gerade auf Anfrage beim ADAC rein:

Sehr geehrter Herr skatepabzt,

wie auf Seite 36 der ADACmotorwelt dargelegt, werden Regeln für
Inline-Skater voraussichtlich im Laufe des Jahres 2005 erlassen: Sie gelten
nach wie vor rechtlich als Fußgänger mit besonderen Fortbewegungsmitteln und
dürfen die Straße nicht benutzen. Nur wenn das neue Zusatzschild
"Inline-Skater frei" vorhanden ist, sind sie zur Straßennutzung berechtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eckhart Jung
Leitung Juristische Zentrale
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Tel. (089) 76 76 61 37 Fax (089) 76 76 84 87
eckhart.jung@adac.de
www.adac.de <www.adac.de>

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Bigbirdy
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Änderung der StVO in 2005

Beitrag von Bigbirdy »

Einen habe ich auch noch, der kam heute vom Verkehrsministerium NRW rein :up:
"Guten Morgen BB,
leider ist es mir nicht möglich, Ihnen die gewünschte "Primärquelle"
zur Verfügung zu stellen, weil diese sich noch in der Diskussion
befindet.
Zurzeit erarbeitet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen den vom Bundesrat zur Einordnung des Inline-Skating
erbetenen Entwurf einer StVO-Änderung.

Der Entwurf sieht vor, durch die namentliche Aufnahme der Inline-Skates
in die Aufzählung der besonderen Fortbewegungsmittel des § 24 Abs. 1
StVO bestehenden Rechtsunsicherheiten entgegenzuwirken. Damit finden die Vorschriften für den Fußgängerverkehr auch Anwendung für den Verkehr mit Inline-Skates.

In § 31 StVO soll durch Aufnahme des Zusatzzeichens "Inliner (Symbol)
frei" das Inline-Skaten und das Rollschuhfahren auf der Fahrbahn, auf
den Seitenstreifen und auf Radwegen erlaubt werden. Wer sich dort mit
Skates oder mit Rollschuhen fortbewegt, hat sich mit äußerster Vorsicht
und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten
Rand in Fahrtrichtung zu berwegen und Fahrzeugen das Überholen zu
ermöglichen.
Die Ergänzung der StVO wurde insbesondere getroffen im Lichte des
Urteils des BGH vom 19.03.2002, das die Einordnung der Inline-Skates als besondere Fortbewegungsmittel bekräftigt hat, und den Ergebnissen eines
von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) betreuten
Forschungsprojektes.

Damit verbleibt es grundsätzlich bei der heute schon bestehenden
Rechtslage: Inline-Skates sind keine Fahrzeuge. Für sie ist eine
Benutzung der Fahrbahn und eine Benutzung der Radwege grundsätzlich
ausgeschlossen. Inline-Skater müssen also vorhandene Gehwege benutzen. Außerorts müssen sie, soweit kein Gehweg vorhanden ist, am linken Fahrbahnrand "rollen".

Die Benutzung der Inline-Skates erfolgt ausweislich der o.g. BASt-Studie überwiegend zu Sport-, Fitness- und Freizeitzwecken sowie an relativ wenigen Aufkommensschwerpunkten. Weil sie erfahrungsgemäß dort zu Unzuträglichkeiten führt, wo Gehwege mit Feinkies oder Sand belegt sind und parallel ein asphaltierter Radweg oder eine Fahrbahn mit nur geringem (Kraft-)fahrzeugverkehr verläuft, soll für solche Fälle den straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit eröffnet werden, das Skaten durch Zusatzschild auch auf Radwegen und Fahrbahnen ausdrücklich zuzulassen. ...

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Joachim Wendt, Dipl.-Ing.
Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
___________
Vielen Dank 8-) <!-- editby -->

<em>editiert von: Bigbirdy, 10.01.2005, 15:50 Uhr</em><!-- end editby -->
Ein Sturz bei 25 km/h entspricht einem Kopfsprung aus 2,5 m auf Beton - Helm schützt

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winand
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Beitrag von winand »

Einen habe ich auch noch, der kam heute vom Verkehrsministerium NRW rein :up:
.... soll für solche Fälle den straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit eröffnet werden, das Skaten durch Zusatzschild auch auf Radwegen und Fahrbahnen ausdrücklich zuzulassen. ...
Das finde ich grundsätzlich gut - ist nur nichts Neues!

In Hannover zum Beispiel gibt es schon offizielle, durch Zusatzschild freigegebene Skate-Strecken auf Radwegen etc.
Einzig ist dafür eine Sondergenehmigung durch das Verkehrsministerium erforderlich - aber diese ist offensichtlich zu bekommen und von engagierten (!) Kommunen beantrag- und umsetzbar.

Alles in allem: Es bleibt wie's ist! Ohne jede wirklich Änderung zu Gunsten der Skater... :-/

Grüße an die Füße!
Winand.
Die Lippen des Toren bringen Zank, und sein Mund ruft nach Schlägen. (Buch der Sprüche, 18,6)

www.partyskater.de

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