RW: Auto in Skatergruppe 2000 Euro Strafe (2003)
Verfasst: 14. Jul 2005, 23:45
DÜSSELDORF
Adel schützt vor Strafe nicht
Ein 77-Jähriger fuhr mit seinem BMW in eine Skater-Gruppe. Er wurde wegen Nötigung verurteilt - seinen Einspruch zog er nun zurück.
Düsseldorf. 50 Jahre lang hatte er sich im Straßenverkehr nichts zu schulden kommen lassen. Nicht einmal ein Punkt in Flensburg war ihm vorzuwerfen. Am 21. August 2003 allerdings geriet der Mann von Adel mit seinem silbergrauen BMW in eine Skatergruppe von 50 bis 100 Leuten, die an diesem Abend an einer "Blade Night" teilnahmen.
Eine Sperrung der Straße habe er beim besten Willen nicht erkennen können. Deswegen legte er auch Einspruch gegen das Urteil (2000 Euro) wegen Nötigung ein.
Im dezent grünen Zwirn erschien der 77-Jährige gestern vor Gericht. Mit nahezu preußischer Sorgfalt schilderte der Blaublütige, was sich seiner Meinung nach vor zweieinhalb Jahren auf der Cecilienallee zugetragen hat: Er sei gegen 22 Uhr von der Uerdinger Straße in die Cecilienallee eingebogen. Zu diesem Zeitpunkt habe er weder Polizei noch einen Ordner gesehen und auch sonst nichts wahrgenommen, was auf eine Sperrung der Straße hingedeutet habe. Plötzlich habe er sich inmitten einer Gruppe von Skatern befunden. Er sei daraufhin im Schritttempo weiter und an den Skatern vorbei gefahren.
Markus W. hat den Vorfall anders in Erinnerung. Der heute 17-Jährige war an besagtem Augustabend als Ordner eingesetzt worden. "Die Ordner wechseln sich bei der Verkehrsregelung mit der Polizei ab", erklärte Markus W. gestern. Deswegen habe sein Kollege die Sperrung der Einfahrt in die Cecilienstraße übernommen und dies "mit ausgestreckten Armen" signalisiert. Der Pkw des Angeklagten sei dennoch weitergefahren und habe "Panik" unter den Skatern ausgelöst. "Die Leute mussten beiseite springen, einige sind sogar hingefallen."
Der Hinweis war neu und ließ sowohl Richter als auch Staatsanwalt aufhorchen. Denn mit dieser Aussage könnte aus der Nötigung leicht eine versuchte Körperverletzung werden. Das befürchtete wohl auch der Verteidiger und bat um kurze Unterbrechung. Ergebenis der Unterredung: Der 77-Jährige zog seinen Einspurch zurück und wird nun doch die 2000 Euro zahlen.
Quelle: http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=88118
Adel schützt vor Strafe nicht
Ein 77-Jähriger fuhr mit seinem BMW in eine Skater-Gruppe. Er wurde wegen Nötigung verurteilt - seinen Einspruch zog er nun zurück.
Düsseldorf. 50 Jahre lang hatte er sich im Straßenverkehr nichts zu schulden kommen lassen. Nicht einmal ein Punkt in Flensburg war ihm vorzuwerfen. Am 21. August 2003 allerdings geriet der Mann von Adel mit seinem silbergrauen BMW in eine Skatergruppe von 50 bis 100 Leuten, die an diesem Abend an einer "Blade Night" teilnahmen.
Eine Sperrung der Straße habe er beim besten Willen nicht erkennen können. Deswegen legte er auch Einspruch gegen das Urteil (2000 Euro) wegen Nötigung ein.
Im dezent grünen Zwirn erschien der 77-Jährige gestern vor Gericht. Mit nahezu preußischer Sorgfalt schilderte der Blaublütige, was sich seiner Meinung nach vor zweieinhalb Jahren auf der Cecilienallee zugetragen hat: Er sei gegen 22 Uhr von der Uerdinger Straße in die Cecilienallee eingebogen. Zu diesem Zeitpunkt habe er weder Polizei noch einen Ordner gesehen und auch sonst nichts wahrgenommen, was auf eine Sperrung der Straße hingedeutet habe. Plötzlich habe er sich inmitten einer Gruppe von Skatern befunden. Er sei daraufhin im Schritttempo weiter und an den Skatern vorbei gefahren.
Markus W. hat den Vorfall anders in Erinnerung. Der heute 17-Jährige war an besagtem Augustabend als Ordner eingesetzt worden. "Die Ordner wechseln sich bei der Verkehrsregelung mit der Polizei ab", erklärte Markus W. gestern. Deswegen habe sein Kollege die Sperrung der Einfahrt in die Cecilienstraße übernommen und dies "mit ausgestreckten Armen" signalisiert. Der Pkw des Angeklagten sei dennoch weitergefahren und habe "Panik" unter den Skatern ausgelöst. "Die Leute mussten beiseite springen, einige sind sogar hingefallen."
Der Hinweis war neu und ließ sowohl Richter als auch Staatsanwalt aufhorchen. Denn mit dieser Aussage könnte aus der Nötigung leicht eine versuchte Körperverletzung werden. Das befürchtete wohl auch der Verteidiger und bat um kurze Unterbrechung. Ergebenis der Unterredung: Der 77-Jährige zog seinen Einspurch zurück und wird nun doch die 2000 Euro zahlen.
Quelle: http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=88118