Bin ich etwa dafür zuständig???
Hier also die Glosse des Tages:
Sie KÖLN uns mal ...
Darf man einen Kölner nach Düsseldorf abschieben?
1. Et is, wie et is. 2. Et kütt, wie et kütt. 3. Et hätt noch immer jot jejange. Das ist angewandte Philosophie auf kölsche Art - und Motto unserer Kolumne "Sie Köln uns mal ..."
Von EDGAR FRANZMANN
Wenn es ernst wird, versteht der Kölner keinen Spaß.
Einmal an der Nase rumgeführt, kann passieren. Zweimal an der Nase rumgeführt, kann auch noch passieren. Mindestens in Köln. Dreimal an der Nase rumgeführt, wäre Tradition und müsste quasi ewig fortgesetzt werden. Also sind die Kölner beim dritten Mal sehr, sehr vorsichtig.
Nehmen Sie den Fall Kaplan. Der sogenannte "Kalif von Köln" hat es zweimal geschafft, die Kölner lächerlich zu machen. Erst vor Gericht. Dann untergetaucht im Chorweiler Plattenbau, während die Polizei blamiert vor der Tür stand.
Beim dritten Mal aber ging alles ruck-zuck: Gerichtsentscheidung, Kaplan im Internet-Café in Nippes verhaftet, Abfahrt.
Nicht nur schnell, geradezu listig waren die Kölner beim dritten Mal. Sie haben Kaplan nämlich gar nicht direkt in die Türkei abgeschoben, sondern - nach Düsseldorf.
Hier stellt sich natürlich die Frage nach den Menschenrechten: darf man einen Kölner nach Düsseldorf abschieben?
Oder, noch schlimmer: Darf man einen Kölner Kaplan nach Düsseldorf abschieben? Gut der Mann ist Islamist, aber heißen tut er doch wie ein römisch-katholischer Gottesmann. Sollten die in der Domstadt Köln nicht besonderen Schutz genießen?
Offensichtlich kamen auch den deutschen Behörden Bedenken, Kaplan auf Dauer in Düsseldorf zu lassen. Bundes-Sheriff Otto Schily: "Wir haben Herrn Kaplan schnellstmöglich von Düsseldorf nach Istanbul ausgeflogen. Die türkischen Behörden haben uns versichert, dass er mit einem fairen Gerichtsverfahren rechnen dürfe."
Übrigens: aus Düsseldorf lag eine solche Erklärung nicht vor. Aber Istanbul ist Kölner Partnerstadt.
(13.10.2004)



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