Die Party People, die beim Skaten tanzen und schreien, die lad' ich ein und wir feiern permanent, das als Argument, warum man mich den Picknicker nennt! (c)F4
aus der Ausschreibung des diesjährigen Hafen-Inline-Marathon in Hamburg:
§ 4 - Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz - nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.
Das ist die in meinen Augen bisher ausführlichste Version des haftungsausschlußes einer veranstalters. Diese netten, meist extrem klein gedruckten Zeilen unterschreibt man mit der Anmeldung zum Marathon, bzw. man bestätigt dieses gelesen zu haben, wenn man eine Online-Anmeldung abgibt.
Also stehen die chancen auf Übernahme sehr schlecht, es seie denn man ist in eine nicht abgesicherte Baugrube, die mitten auf der Strecke war, hineingerollt. Das wäre dann wahrscheinlich grob fahrlässig, oder???
Isa sollte das mal mit Ihrer Krankenversicherung in Belgien klären - eigentlich müssten die Kosten ersetzt werden. Ich weiß im speziellen nicht wie das bei den belgischen Versicherungen geregelt ist, als Mitglied einer deutschen ist man im Ausland (mit Ausnahmen, aber alles was EU ist ist drin) versichert - früher gab es da den "Auslandskrankenschein".
Hier gibt es aber einige kleine Regelungen zu beachten (Dauer des Aufenthaltes z.B., aber sie ist ja sicherlich nicht für Monate In die BRD gezogen um sich auf den Marathon vorzubereiten ). Und wie diese Regelungen jetzt in Belgien aussehen - einfach mal die eigene Kasse befragen. Werde mich nächste Woche mal kundig machen, oder es wenigstens versuchen. Bericht folgt dann...
Und wenn Sie vielleicht sogar noch eine Auslandskrankenversicherung hat ist es eh kein Problem ...
Da kann ich gecko nur zustimmen, und ein Mitarbeiter der AOK ebenfalls:
Das ganze wird genau so behandelt, wie jeder andere Sportunfall auch. Die deutschen privaten Krankenversicherungen übernehmen dabei z.B. im EU-Ausland die Kosten, die auch in Deutschland für dieselbe Behandlung anfallen würden. Das hängt aber immer von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
Also einfach die Rechnung an die Krankenkasse weitergeben. Ob sich diese dann evtl. an den Veranstalter wendet, ist dann eine andere Sache.
Grüße an die Füße & Gute Besserung (falls noch erforderlich),
Winand.
Die Lippen des Toren bringen Zank, und sein Mund ruft nach Schlägen. (Buch der Sprüche, 18,6)