Ab 15km/h sind wir dran

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sausejule
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Ab 15km/h sind wir dran

Beitrag von sausejule »

Heute stand in der RP eine kurze Notiz: Bei einem Tempo über 15 km/h müssen Skater bei einem Unfall mit Fußgängern haften - und zwar Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Rente zahlen.

Ich fand's etwas übertrieben, das Ganze unter den Titel "Geschwindigkeitsrausch" zu stellen (15 km/h ...). Auch ist es ja wohl ein Unterschied, ob der Skater einen ahnungslosen Fußgänger umnietet, :evil:
oder ob der rollenlose Zeitgenosse überraschend aus den Büschen auf den Weg springt, wo der friedliche Skater gerade träumerisch dahingleitet. :)

Ich frage mich auch, wie das Tempo eigentlich bewiesen werden soll. Weiß irgendjemand Genaueres? Die Notiz war nur sehr kurz, aber es muss ja wohl ein Gerichtsurteil zugrunde liegen. Axel CGN? Sonst jemand?

Sausejule
(die deshalb nicht bereit ist, Schneckentempo zu fahren!)
ähh, sorry Schnecke, nicht persönlich gemeint..

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Bigbirdy
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Beitrag von Bigbirdy »

Interessant, dass der Artikel in der Rubrik Wirtschaft stand mit einem Photo einer glücklich kullernden Familie, Vater und Mutter ohne Helm :roll:
Ein Sturz bei 25 km/h entspricht einem Kopfsprung aus 2,5 m auf Beton - Helm schützt

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Speedmarie
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Beitrag von Speedmarie »

Interessant, :lol:

gibt’s dann bald Blitzer für uns :shock:


Wie will der Füselatscher den die Geschwindigkeit messen :roll:

man oh man ,

Haben wir Rechtsvertreter unter uns? Der sollte sich dann schon mal schlau machen, wie man das umgeht.

Aber mich hat auch schon mal ne Tante geboxt, weil ich ganz rücksichtsvoll und langsam an Ihr vorbeigerollt bin. Mich hatte es fast umgehauen und den blauen Fleck hatte ich wochenlang. Aua

schönen Abend :?:

Speedmarie

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smilie
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Beitrag von smilie »

In irgendeiner Stadt Deutschlands gibt’s ein Blitzer in der Fußgängerzone. Da machen sich Teenies einen Spaß draus dran vorbeizusprinten und sich blitzen zu lassen. :twisted:

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wupskjo
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Beitrag von wupskjo »

Hi,

na dann auf nach Siegburg, da könnt ihr euren Top-Speed testen :P

Gruss Wupskjo

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smilie
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Beitrag von smilie »

wupskjo hat geschrieben: na dann auf nach Siegburg, da könnt ihr euren Top-Speed testen :P

Genau, so hieß die Stadt. Ist gar nicht so weit von hier. ca. 45 min.
Joggingschuhe an, blaue Tshirts und schon können wir "den Grünen" zeigen dass wir uns auch ohne Rollen fortbewegen können :ichwarsnicht:

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spiderman
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Beitrag von spiderman »

Ja in Siegburg, da dort auch Taxen und Busse durch die Fußgängezone fahren. Vorgeschrieben ist Schrittgeschwindigkeit. Ich hoffe die knipsen digital, sonst werden die wohl halbstündlich die Filmrolle wechseln dürfen :P

http://www.clipfish.de/player.php?video ... D%3D&cat=3
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axelcgn
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Beitrag von axelcgn »

War der Artikel in der RP eine Rechtsinformation über ein konkretes Gerichtsurteil oder ein rein journalistischer Artikel mit allgemeinen Gefahrenhinweisen? Kann mir jemand den Text einskennen und zumehlen? Oder gips den auch onnlein?
Rollige Grüße rheinabwärts

axelCGN

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axelcgn
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Beitrag von axelcgn »

Der Skater ist den Regeln für Fußgänger unterworfen und muss sich dem Fußgängerverkehr anpassen. Er muss sich vorsichtig und angepasst verhalten. Anderenfalls haftet er für die von ihm ausgehende Gefährdung.

Allgemein ist es so zutrefffend, wie es die HuK Versicherung auf ihrer Webseite (zu Verkaufszwecken mit einem anschaulichen Beispiel)darstellt:

Tipps für Ihr Kind
In voller Fahrt dagegen!
Erschrocken schaut der 14-jährige Peter F. auf die Uhr. Eigentlich hätte er jetzt Training. Schnell die Inliner an und los. Er tritt kräftig an und beschleunigt immer mehr. Da kommt aus einer Hauseinfahrt eine ältere Frau, der Junge kann nicht mehr bremsen und fährt sie um.

Sein Verhalten hat für Peter F. strafrechtliche Konsequenzen, denn im Verkehrsrecht zählen Inline-Skater zu den Fußgängern. Das heißt: Sie müssen auf dem Bürgersteig fahren und ihre Fahrweise den Fußgängern anpassen - wenn nötig, Schrittgeschwindigkeit fahren.

Dagegen hat Peter F. eindeutig verstoßen. Die Polizei stellte fest, Peter F. fuhr mit rund 15 km/h durch die belebte Fußgängerzone.

Für die 70-jährige Passantin hat der Unfall schlimme Folgen. Ihr mehrfach gebrochener Oberschenkel heilt nicht mehr richtig zusammen, so dass sie fortan stark behindert und auf die Hilfe einer Hausangestellten angewiesen ist. Was das für den Jungen bedeutet, erläutert die HUK-COBURG.

Mit seinen 14 Jahren ist Peter F. in diesem Fall zivilrechtlich deliktfähig. Als er zu schnell fuhr, konnte er die Gefährlichkeit seiner Handlungsweise einschätzen. Also ist er verpflichtet, in vollem Umfang für die Kosten des Unfalls einzustehen. Sobald er über Geld verfügt, muss er für die Schadenersatz-Ansprüche, z. B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld und eine Rente wegen der Unfallfolgen, aufkommen.

Fazit: Die Deliktfähigkeit eines Kindes kann dazu führen, dass es für sein künftiges Leben mit hohen Zahlungen belastet ist. Davor kann eine Privathaftpflicht-Versicherung schützen. Sie stellt nicht allein den Versicherungsnehmer und seinen Ehe- oder Lebenspartner, sondern auch die dazugehörigen Kinder von Ansprüchen frei.

Für Eltern ist ein Haftpflicht-Schutz genau so wichtig. Denn sie haben ihre Kinder zu beaufsichtigen. In welchem Maß, hängt vom Alter und von der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab. Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht, müssen sie für die Schäden ihrer Kinder bezahlen. Manchmal ein Leben lang.

Der geschilderte Fall zeigt noch etwas: Ohne eine Privathaftpflicht-Versicherung muss das Opfer unter Umständen jahrelang warten, bis sein Schaden ersetzt wird.
Rollige Grüße rheinabwärts

axelCGN

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sausejule
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Beitrag von sausejule »

Danke, Axel.
Das wäre dann der Fall "ahnungslose Fußgänger umnieten". Meinst du echt, die Haftpflichtversicherung zahlt, wenn ich fahrlässig schnell durch die Fußgängerzone donnere?
Nicht, dass wir das ermutigen wollen, im Gegenteil :evil: - aber wär ja mal interessant.

Gute Besserung, Axel, damit du auch mal wieder den Verkehr gefährden kannst!!
Jule

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spiderman
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Beitrag von spiderman »

sausejule hat geschrieben:....die Haftpflichtversicherung zahlt, wenn ich fahrlässig schnell durch die Fußgängerzone donnere?
Bei grober Fahrlässigkeit wird eine Versicherung eher nicht zahlen, bei einfacher Fahrlässigkeit schon. Wo da die Grenze gezogen oder wie die Entscheidung darüber gefällt wird ist mir nicht bekannt, aber ab einer gewissen Summe würde ich als Versicherer auch erstmal behaupten, dass der Skater grob fahrlässig gehandelt hat. Mit einer zusätzlichen Rechtsschutzversicherung kann man dann den Anbieter seiner Haftpflichtversicherung verklagen, wenn diese nicht zahlen wollen. :D
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sumpfnatter
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Beitrag von sumpfnatter »

Hallo Spiderman,

leider muss ich Dich in Bezug auf die Rechtschutzversicherung enttäuschen. In den versicherungsbedingungen dieser Gattung steht im Kleingeschrieben nämlich drin, dass die Versicherung bei vorsätzlichem Handeln und bei grober Fahrlässigkeit nicht eintritt. Kann davon in der Nachbetrachtung der Berlin-Geschichte ein Liedchen singen.

(Zur Erklärung: Der holl. Busfahrer hatte, anscheinend um seinen Bus überhaupt wieder aus Germany herausfahren zu dürfen, noch vor Ort ebenfalls Anzeige gegen mich erstattet. Tatvorwurf: Körperverletzung und Sachbeschädigung. Beides wird von der Nummer 1 unter den Rechtschutzversicherern als Vorsatz bewertet und fällt folglich gem. den AVB nicht unter den Versicherungsschutz.)

Wenn Du also eine ahnungslose - nicht nach rechts und links schauende - Person (Körperverletzung) oder aber Ihren Dackel (Sachbeschädigung) beim Versuch die Straße zu passieren, grob Fahrlässig über den Haufen rollst, bist Du was Deine Verteidigung angeht ziemlich auf Dich alleine und die Fähigkeiten Deines Anwalts gestellt.

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Beitrag von axelcgn »

Und mit einer 2. Rechtsschutzversicherung kann man gegen die 1. RS wegen Verweigerung der Erteilung einer Deckungszusage vorgehen. Und mit einer 3. RS ...

Anwalts Liebling!!

Nu aber mal wieder ernsthaft: ich schließe mich den Ausführungen meiner Vor-Kommentatoren an.
Rollige Grüße rheinabwärts

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Beitrag von axelcgn »

Auch Quatschen und Träumen ist gefährlich:

Inlineskaterin gegen Radfahrerin

Eine Inlineskaterin fuhr mit ihrer Freundin nebeneinander auf einem schmalen Wirtschaftsweg. Durch ein intensives Gespräch waren beide Inlineskaterinnen derart abgelenkt, dass sie eine entgegenkommende Radfahrerin zu spät bemerkten. Es kam zu einem folgenschweren Zusammenstoß zwischen einer Inlineskaterin und der Radfahrerin. Letztere wurde schwer verletzt, zog sich ein Schädelhirntrauma zu, war knapp einen Monat im Krankenhaus und musste sich anschließend Rehabilitationsmaßnahmen unterziehen. Das Gericht verurteilte die Inlineskaterin und sprach der Radfahrerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 DM zu. Die Inlineskaterin hatte den Unfall verschuldet, weil sie unaufmerksam gewesen war und der Radfahrerin keine Chance zum Ausweichen gelassen hatte.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 U 63/00
Rollige Grüße rheinabwärts

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Beitrag von axelcgn »

@ Sumpfi:

Dieses Berlin-Lied musst Du mir mal singen, interessiert mich sehr!
Rollige Grüße rheinabwärts

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