Skater-Versicherung made in Düsseldorf

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winand
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Beitrag von winand »

Die ARAG bietet - wohl in Zusammenarbeit mit dem DRIV - jetzt auch eine Skater-Haftpflicht- bzw. -Rundum-Versicherung an:
http://www.dsjacademy.de/arag_start.php
... die Bedingungen wären doch mal zu prüfen. ;-)

Grüße an die Füße!
Winand.
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Picknicker
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Beitrag von Picknicker »

Das liest sich gut! Vor allem der Rechtsschutz, der einen auch bei Unklarheiten in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten unterstützt :-)

Wie sollten wir nicht mal nach einem Vereinsrabatt anfragen?
www.rollnacht.de -- www.nrw-inlinetour.de -- www.radnacht.de -- www.flaeming-rollevent.de

Die Party People, die beim Skaten tanzen und schreien, die lad' ich ein und wir feiern permanent, das als Argument, warum man mich den Picknicker nennt! (c)F4

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Seb
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Beitrag von Seb »

ARAG hat geschrieben:Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht während des aktiven bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Inline-Skates.
D.h. nicht, wenn man mal gerade ausnahmsweise auf der Straße skatet (was wir ja nie tun). Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob Skaten mit > 20km/h auf dem Bürgersteig noch als "bestimmungsgemäß" gilt; STVO will wohl eher Schrittgeschwindigkeit. Irgendwelche juristische Fach-Meinungen hierzu?

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Picknicker
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Beitrag von Picknicker »

Was ist denn die "Bestimmung" von Speedskates? :-)
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winand
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Beitrag von winand »

Da gibt es eine ziemlich eindeutige juristische Fachmeinung zu:

Inline-Skates sind – bis zu einer ausdrücklichen Regelung durch den Verordnungsgeber – als „ähnliche Fortbewegungsmittel“ im Sinne des § 24 Abs. 1 StVO anzusehen; daher sind Inline-Skater grundsätzlich den Regeln für Fußgänger zu unterwerfen.
BGH, Urteil vom 19.3.2002 – VI ZR 333/00; OLG Oldenburg (nachzulesen unter http://lexetius.com/2002/5/1261 )

Das bedeutet m.E.:
* Außerorts links am Fahrbahnrand fahren (wenn die Autofahrer das denn nur verstehen würden... :o )
* Innerorts auf Fußwegen (es sei denn, andere Wege sind explizit freigegeben) fahren; Straßen und Radwege sind mit Ausnahme verkehrsberuhigter Straßen nicht zu nutzen
* ...und das Ganze dann mit Schrittgeschwindigkeit (§ 24 Abs. 2 StVO). Nach herrschender Meinung (hierzu gibt es diverse Gerichtsurteile z.B. bzgl. Spielstraßen) ist dies 5 – 7 km/h, jedenfalls „deutlich unter 20 km/h"

Damit ist die Bestimmungsmäßigkeit der Benutzung wohl definiert... :x

Grüße an die Füße!
Winand.

P.S.: Picknicker, das ist ja wohl eine ziemlich einfach zu beantwortende Frage... Das ist SPIELZEUG, damit soll man SPASS haben - also GAS GEBEN!!! :twisted:
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axelcgn
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Beitrag von axelcgn »

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung sollte ohnehin jeder haben:

http://www.stiftung-warentest.de/online ... 77783.html

Das Inlinerrisiko ist dann mit drin.


Rechtsschutzversicherung:

Für Ordnungswidrigkeiten ist das ziemlich überflüssig: Wenn ein Skater tatsächlich mal wegen Skatens auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg ein Verwarnungsgeld aufgebrummt bekommen sollte, muss er das eben hinnehmen und sollte sich nicht wegen eines Bagatellbetrages in einen aussichtslosen Prozess begeben.

Für andere Sachverhalte (Körperverletzung, Schadenersatz) kann sie sinnvoll sein, wenn man nicht schon eine allgemein gehaltene Privat-RS hat.

Unfall:

wie bei Haftpflicht, so etwas sollte man einfach sowieso haben, da ist das Skaten dann auch mit drin.

Fazit:

Wenn man es sich irgendwie leisten kann, sollten allgemeine private Unfall-und Haftpflichtversicherung unterhalten werden, eine spezielle Skaterversicherung ist dann überflüssig.
Rollige Grüße rheinabwärts

axelCGN

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71
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Beitrag von 71 »

Noch 'ne vielleicht interessante Ergänzung:
Inlineskating ist keine gefährliche Sportart. (Das wußten wir ja schon).
Skater haben daher nach einem Unfall Anspruch auf Lohnfortzahlung (LAG Saarland, Az. 2 Sa 147/02).
Begeisterung des Chefs inklusive ;).

#71

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